Fördermittel für barrierefreies Wohnen
Jeder möchte selbstständig in den eigenen vier Wänden leben, solange es möglich ist. Bei Einschränkungen in der Bewegung können Stufen z.B. plötzlich zum Problem werden. Doch jeder Umbau kostet Geld. Zur Förderung von Maßnahmen, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW verschiedene Fördermittel zur Verfügung.
Förderprogramme können ab sofort wieder beantragt werden!
Wer eine Immobilie altersgerecht umbauen will, kann wieder Fördergelder oder zinsverbilligte Kredite bei der KfW-Bank beantragen. Nach dem Stopp des Programms im Dezember 2023 sind ab sofort wieder Anträge bei der staatlichen KfW-Bank möglich - ob als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter .
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.
Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Altersgerecht umbauen
Dieses KfW-Programm fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Maßnahme, also z. B. dem Entfernen von Türschwellen oder dem Umbau von Bädern. Einzelne Baumaßnahmen werden mit 10 % der Investitionskosten, max. aber mit 2.500 Euro bezuschusst. Für den gesamten Umbau eines Hauses kann man bis zu 6.250 Euro erhalten.
Rechtzeitige Antragstellung
Entscheidend ist, dass Sie den Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Baumaßnahmen in Anspruch nehmen können.
Was wird gefördert?
Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird bspw. der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Auch viele weitere Maßnahmen können mit zinsgünstigen Darlehen (159) finanziert werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindestanforderungen berücksichtigt werden.
Link: Hier geht es zum KfW- Förderkredit "Altersgerecht Umbauen - Kredit" (159)
Link: Hier geht es zum KfW- Förderprogramm "Barrierereduzierung - Investitionszuschuss" (455 B)
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
- Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrräder
- sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte
- barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
- Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
- Badumbau
- Änderung der Raumaufteilung des Bades
- Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)
- Sicherheit, Orientierung, Kommunikation
- Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
- Modernisierung von Bedienelementen
- Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
- Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Quelle: KfW - Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz – gefördert in Altersgerecht Umbauen
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
- Einbau von Türspionen
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
Seit 2019 hat sich folgendes geändert:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
- Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt
- Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig
- Bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion werden jetzt auch gefördert
Sonstige Förderungen
Pflegeversicherungen der Krankenkassen fördern unter bestimmten Voraussetzungen Baumaßnahmen in Richtung Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen:
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